Behandlungspflege (SGB V)

Wenn eine ärztliche Behandlung bzw. Therapie mit professionellen häuslichen Pflegemaßnahmen ergänzt oder weiter geführt werden muss, so nennt man dies Behandlungspflege. Häusliche Krankenpflege respektive Behandlungspflege unterstützt die ärztliche Behandlung mit dem Ziel, den Patienten in der Häuslichkeit zu unterstützen.

Leistungen der Behandlungspflege           

  • Medikamentengabe

  • Blutzuckermessung

  • Stomaversorgung        

  • Katheterisieren

  • Absaugungen              

  • Insulingabe

  • Blutdruckmessung

  • Kompressionsstrümpfe  

  • Portversorgung

  • Injektionen

  • Infusionen               

  • etc.